| Steuerliche Vorzüge |
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Ab sofort steht außerdem fest: Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften können den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Anrechnung: Der Anteil der Arbeits- und Fahrtkosten muss auf der Rechnung des Handwerkers gesondert ausgewiesen sein, Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Die Finanzverwaltung akzeptiert jedoch, wenn der Anteil der steuerbegünstigten Arbeitskosten an den Aufwendungen für das Kalenderjahr 2009 geschätzt wird. Der Kunde muss die Rechnung überweisen und einen Überweisungsbeleg von der Bank/Sparkasse vorlegen. Beachten Sie: Zusätzlich kann man Haushaltsnahe Dienstleistungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden (Zimmer- oder Fensterreinigung) ebenfalls bis zu einem Höchstbetrag von 1200 Euro von der Steuerschuld abziehen. |
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